Als Kontaminanten gilt jeder Stoff, der dem Lebensmittel nicht absichtlich hinzugefügt wird, jedoch als Rückstand der Gewinnung, Fertigung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Aufmachung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung des betreffenden Lebensmittels oder infolge einer Verunreinigung durch die Umwelt im Lebensmittel vorhanden ist (gemäß VO(EWG) Nr. 315/93). Aus diesem Grund sind in der aktuellen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission die Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln festgelegt worden.
(siehe auch Infos zu "Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten")
- Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber)
- Nitrat
- Lösungsmittel
- Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) inklusive Benzo(a)pyren
- AAS
- ICP-MS
- OES
- GC-ECD
- GC-MSD
- IC
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